Aufnahme & Prüfungsanforderungen

Einstieg in die ABF, Hauptfach im LMSW

Die erfolgreich bestandene ABF-Eignungsprüfung im Februar ermöglicht den Eintritt in die ABF mit mindestens 50 Minuten Hauptfachunterricht im OÖ Landesmusikschulwerk sowie eine Bewerbung um einen Platz im Musikgymnasium. Ein Eintritt in die ABF ist jederzeit zwischen 12 und 17 Jahren möglich.

Die ABF-Eignungsprüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:

  1. Überprüfung der musikalischen Grundkompetenzen vor einer Jury

    Die Anforderungen orientieren sich an den Parametern Vorsingen-Nachsingen sowie eigenständiges Weiterführen einer Melodie bzw. eigenständiges Weiterführen eines Rhythmus. Der/Die Kandidat*in soll ein Lied nach freier Wahl auswendig vorsingen und Noten in zweifacher Kopie mitnehmen. Fragen zur Musikkunde orientieren sich an den Anforderungen zur zweiten Übertrittsprüfung.

  2. Künstlerische Präsentation im gewählten zentralen künstlerischen Fach vor einer Jury

    Die Anforderungen und die Liste der zentralen künstlerischen Fächer sind im PDF-Downloadbereich weiter unten ersichtlich. Die Beurteilung orientiert sich an der Leistung in Relation zum Alter des Bewerbers*der Bewerberin. Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert.

Die Anmeldung (01.11.-15.12.2024) für die ABF-Eignungsprüfung erfolgt online.

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Adalbert Stifter Gymnasium

Die Schulform des Musikgymnasiums (Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik) ist so gestaltet, dass in ihr ein intensives Musikstudium zeitlich am ehesten bewältigt werden kann. Sie wird daher für Aufnahmebewerber ausdrücklich empfohlen. Das ORG für Studierende der Musik hält eigens für diese Schulform konzipierte Aufnahmeprüfungen ab. 

Weiter Informationen

Die erfolgreich bestandene ABF-Eignungsprüfung (Einstieg in die ABF) ermöglicht die Teilnahme an der ABF-Aufnahmeprüfung für mindestens 50 Minuten Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität OÖ. Die ABF-Eignungsprüfung berechtigt nicht zum ZKF-Unterricht an der ABPU!

Die ABF-Aufnahmeprüfung besteht aus einem künstlerischen Vorspiel am Instrument bzw. Vorsingen. Diese findet gemeinsam mit den Aufnahmeprüfungen des jeweiligen Instituts statt. Es ist kein Theorietest zu absolvieren. Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert bzw. fristgerecht spätestens ein Monat vor Prüfungstermin unter Vorlage des Notenmaterials Bedarf an Korrepetition seitens der ABPU anmeldet.

Die Anmeldung (01.02.-20.03.2025) für die ABF-Aufnahmeprüfung erfolgt online.

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  • Häufig gestellte Fragen zur Akademie für Begabtenförderung werden im FAQ-Dokument oben auf der Seite beantwortet.
  • Die detaillierten Studien- und Prüfungsbestimmungen finden sie hier.

1) Alter

1a) Übertritt vom Abschnitt I in den Abschnitt II 

Die ABF-Zwischenprüfung muss in dem Jahr abgelegt werden, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird. (Bsp. Geburtstag 10.01.2011. Die Prüfung ist im Februar 2025 zu absolvieren)

1b) Übertritt vom Abschnitt II in den Abschnitt III

Die ABF-Zwischenprüfung muss in dem Jahr abgelegt werden, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird. (Bsp. Geburtstag 13.10.2008. Die Prüfung ist bereits im Februar 2025 zu absolvieren)

2) Anmeldung zur Zwischenprüfung

2a) Hauptfachunterricht im Landesmusikschulwerk (LMSW)

Die Zwischenprüfung findet im Februar (im Rahmen der Eignungsprüfungen) statt. Es wird erwartet, dass der/die Schüler/in eigenständig eine/n Korrepetitor/in organisiert. Die Anmeldung (1.11.2024 - 15.12.2024) für die Zwischenprüfung erfolgt online.

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2b) Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU)

Die Zwischenprüfung findet im Mai/Juni (im Rahmen der Abschlussprüfungen der jeweiligen Institute) statt. Die Bruckneruni stellt eine/n Korrepetitor/in zur Verfügung. Die Anmeldung (1.02.2025 - 20.03.2025) für die Zwischenprüfung erfolgt online.

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3) Prüfungsanforderungen

3a) Prüfungsprogramm

Die Kandidat*innen sollen mindestens 3 Musikstücke (Spielzeit ca. 20 Minuten) vorbereiten. Die Mindestanforderungen richten sich an den Wettbewerbsanforderungen prima la musica in der Solokategorie II (Übertritt vom Abschnitt I in den Abschnitt II) und Solokategorie IIIPLUS (Übertritt vom Abschnitt II in den Abschnitt III). 

3b) Prima la musica (Solokategorie)

Wenn beim Wettbewerb prima la musica mindestens Silber in der Solokategorie II errungen wurde, ist eine Anrechnung für die Übertrittsprüfung vom Abschnitt I in den Abschnitt II möglich.Wenn mindestens Silber in der Solokategorie IIIPLUS (ausgenommen sind Schüler*innen mit Hauptfach Gesang, Sterische Harmonika und Jazz. In dem Fall gilt Solokategorie III)errungen wurde, ist eine Anrechnung für die Übertrittsprüfung vom Abschnitt II in den Abschnitt III möglich. Die Urkunde wird an ABF-Leiter*in per E-Mail zugesendet.

ABF-Eignungsprüfung

Teil I - Überprüfung der musikalischen Grundkompetenzen
27.01.2025Blechblasinstrumente, Gesang, Holzblasinstrumente, Jazz, Schlagwerk
29.01.2025Steirische Harmonika, Streichinstrumente, Tasteninstrumente, Zupfinstrumente
  
Teil II – Künstlerische Prüfung
30.01.2025Blechblasinstrumente + Schlagwerk (BBS)
31.01.2025Tasteninstrumente (TAS)
03.02.2025Holzblasinstrumente (HOL)
04.02.2025Jazz und improvisierte Musik (JIM)
04.02.2025Gesang (VOC)
05.02.2025Streichinstrumente (SAI)
06.02.2025Zupfinstrumente, Steirische Harmonika (SAI)

Datenschutz

Die Akademie für Begabtenförderung (ABF) ist ein Kooperationsprojekt der OÖ Ausbildungsstätten für Musik. Kooperationspartner sind die Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU), das OÖ Landesmusikschulwerk (LMSW), die Musikschule der Stadt Linz und das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik in der Stifterstraße. Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die ABF erfolgt aufgrund der freiwilligen Angabe Ihrer Daten, die für die Abwicklung der Eignungsprüfung erforderlich sind. Ihre Daten werden u.a. für Kommunikationszwecke, zur Übermittlung von Einladungen und Ergebnissen verarbeitet. Für die Durchführung der Eignungsprüfung können Daten an die Kooperationspartner bekannt gegeben werden. Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Bei erfolgreicher Aufnahme in die Akademie für Begabtenförderung und für die Dauer der Förderung werden in periodischen Abständen Ihre Kontaktdaten und die Ergebnisse der Zwischenprüfungen aktualisiert sowie die Entwicklungen der Teilnehmer*innen erhoben. Diese Daten werden an die Kooperationspartner übermittelt und aktuell gehalten, um sicherzustellen, dass die Leistungen der ABF in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Im Falle der Absolvierung des Hauptfachunterrichtes an der ABPU gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter https://www.bruckneruni.ac.at/de/datenschutz