ÖH - Studierendenvertretung
Wer sind wir und wozu sind wir da?
Wir sind die Studierendenvertretung der Anton Bruckner Privatuniversität Linz. Als StuV vertreten wir die Interessen der Studierenden gegenüber der Universitätsleitung und setzen uns für ein buntes und faires Miteinander ein. Wir sind Anlaufstelle für Anregungen, Wünsche, Ideen und Beschwerden – genauso haben wir aber auch alle möglichen Informationen z.B. über Veranstaltungen, Auslandsaufenthalte oder, was man in Linz unbedingt gesehen haben muss.
Finden könnt ihr uns im Zimmer 2.303 im zweiten Stock neben dem großen Hörsaal und per Mail sind wir natürlich auch jederzeit unter folgender Adresse erreichbar: stuvtyrbrucknerunirat
Sprechstunden können ebenfalls unter dieser Mailadresse vereinbart werden.
Um auf die Wünsche der Studierenden noch konkreter und effektiver eingehen zu können, sind wir in zwei Bereiche aufgeteilt: Die Hochschulvertretung und die Studienvertreter*innen.
Hochschulvertretung
Wir von der Hochschulvertretung vertreten die Interessen der Studierenden im Senat, in der Studienkommission, in Institutskonferenzen, Berufungskommissionen, Stipendienkommissionen, im Qualitätsteam, den Entwicklungskonferenzen und dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und stehen in Kontakt mit der Ombudsstelle der Bruckner Universität.
Hochschulvertretung - Vorsitz (Funktionsperiode 2023/24)
Studienvertreter*innen
Wir Studienvertreter*innen sind erste Anlaufstelle für alles, was euch auf dem Herzen liegt. Dabei ist jeder Studiengang durch jeweils ein-zwei Studierende vertreten. So könnt ihr euch mit Institutsinterna und persönlichen Anliegen an uns wenden und wir stehen euch dann mir Rat und Tat zur Seite.
Studienvertreter*innen (Wintersemester 2023/24)
ÖH-Wahlen
Die ÖH-Wahlen an der Bruckner Universität werden durch die Unterwahlkommission der Wahlkommission der ÖH an der Bruckner Universität durchgeführt.
Gewählt werden:
- Bundesvertretung
- Privatuniversitätsvertretung (7 Mandatare)
- Studienvertretungen für jedes ordentliche Studium (drei Mandatar*innen bei bis zu 400 Wahlberechtigten, fünf Mandatar*innen bei über 400 Wahlberechtigten).