Inskription

ACHTUNG: Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in bruckneronline ist erst nach erfolgter Inskription möglich!

Wintersemester 2024/25

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 10. September bis 05. Oktober 2024
  • Nachfrist*: 06. Oktober bis 31. Oktober 2024

Sommersemester 2025

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 10. Februar bis 05. März 2025
  • Nachfrist*: 06. März bis 31. März 2025

* In folgenden Fällen wird eine Nachfristgebühr fällig:

  • Inskription in der Nachfrist
  • Bei Antragstellung in der Nachfrist von Semesterwiederholung, Weiterinskription in der Prüfungsphase, Beurlaubung, Studienverkürzung

Wichtige Dokumente

Für das 1. Semester

Formular für die Erstinskription (Immatrikulation)

Information für Studienanfänger*innen

Ab dem 2. Semester

Schritte zur Weitermeldung des Studiums

Wichtige Information für Studierende

Mit dem Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 werden Privatuniversitäten an den „Datenverbund der Universitäten und Hochschulen“ angebunden (§ 7a Bildungsdokumentationsgesetz). Damit wurde auch das bisher nur von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen genutzte staatliche Matrikelnummernsystem auf Fachhochschulen und Privatuniversitäten ausgeweitet. Dies macht einen Tausch der bisher von der ABPU vergebenen Matrikelnummern gegen eine neue staatliche Matrikelnummer notwendig. 

Eine Matrikelnummer dient der Identifizierung einer Person innerhalb eines Personenverzeichnisses. An Universitäten und Fachhochschulen bekommt jeder Student bei der Immatrikulation eine Matrikelnummer zugewiesen. Jede Nummer wird nur ein einziges Mal vergeben, um so eine eindeutige Identifikation zu garantieren.

Die Matrikelnummer ist ab jetzt achtstellig und setzt sich wie folgt zusammen: 
Ziffer 1 beschreibt die Einrichtung an der die erstmalige Zulassung durchgeführt wurde.

1, 2 oder 3 Universitäten
4 Pädagogische Hochschulen
5 Fachhochschulen
6 Privatuniversitäten

Ziffer 2 und 3 das Zulassungs-Studienjahr
Ziffer 4 bis 8 fortlaufende Nummer