Anerkennungen & Anrechnungen
Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität können sich bereits abgelegte Prüfungsleistungen und vorhandene Kenntnisse anerkennen/anrechnen lassen. Die Anerkennung/Anrechnung erfolgt auf Basis eines Kompetenzenvergleichs.
Voraussetzung für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen sind die Gleichwertigkeit des Inhalts und des Umfangs der jeweiligen Prüfungsleistungen. Tätigkeiten an außeruniversitären Institutionen können je nach Art und Umfang der Tätigkeit auf Antrag von Studierenden angerechnet werden.
Sowohl die in den Curricula für jede Lehrveranstaltung festgelegten ECTS-Punkte als auch die Lehrinhalte können im Lehrveranstaltungsverzeichnis des jeweils aktuellen Semesters (https://bonline.bruckneruni.at/) abgerufen werden.
Zuständig für Anerkennungen und Anrechnungen ist an der Anton Bruckner Privatuniversität der STUKO-Vorsitzende.
Anerkennungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des zu bezahlenden Studienbeitrages.