Stipendien, Beihilfen & Wettbewerbe
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und Fristen unserer Stipendien, Förderungen und Wettbewerbe.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Abgabefristen und notwendigen Unterlagen. Es können ausschließlich pünktlich und vollständig abgegebene Anträge berücksichtigt werden.
Studienbeihilfe
Österreichische Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität haben im Fall von sozialer Bedürftigkeit Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe.
Information zur Gleichstellung von Ausländern und Staatenlosen finden Sie hier.
ÖH Sozialfonds
Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Ein Antrag ist jederzeit möglich.
Informationen und Unterlagen finden Sie hier.
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Theologischen Lehranstalten (§ 63 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.).
Pro Studienjahr wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) für Leistungs-und Förderungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengängen insgesamt ein Betrag von 5 % der im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel zur Verfügung gestellt (§ 48 Abs. 1 StudFG). Die/der Bundesminister/in teilt durch Verordnung diese Budgetmittel auf die einzelnen Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung).
Leistungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Theologischen Lehranstalten dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. (§ 63 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.).
Pro Studienjahr wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) für Leistungs-und Förderungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengängen insgesamt ein Betrag von 5 % der im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel zur Verfügung gestellt (§ 48 Abs. 1 StudFG). Die/der Bundesminister/in teilt durch Verordnung diese Budgetmittel auf die einzelnen Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung).
Die Isidor Stögbauer-Schenkung fördert ordentliche Studierende einer Instrumental- oder Gesangsklasse der Anton Bruckner Privatuniversität, welche für bedürftig und deren Leistung als förderungswürdig befunden worden sind.
Die Helmut Schiff-Schenkung dient der Förderung junger Komponist*innen und Dirigent*innen und wird jährlich vergeben.
Das Hofstätter-Stipendium fördert gemäß Stiftungszweck begabte, bedürftige ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Das Dr. Josef Ratzenböck-Stipendium wird an Musikschüler*innen einer oberösterreichischen Landesmusikschule, an Schüler*innen der Akademie für Begabtenförderung sowie Schüler*innen der OÖ Tanzakademie vergeben. Insgesamt werden 20 Stipendien á € 1.500,-- vergeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesmusikschulen.
Die Intention des Preises ist es, herausragende Leistungen unter anderem in der Kategorie Universitätsabsolvent*innen zu prämieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Erwin Wenzel Preis.
Die Gesangsakademie Oberösterreich fördert ordentliche Gesangsstudierende der Anton Bruckner Privatuniversität, welche für besonders engagierte Leistungen als förderungswürdig befunden worden sind. Die Gesamthöhe des Stipendiums der Gesangsakademie Oberösterreich beträgt € 1.000.- und kann an eine(n) oder mehrere Studierende ausbezahlt werden.
Voraussetzungen
- Ordentliches Gesangsstudium an der ABPU
- Vollständig ausgefülltes Ansuchen inklusive aller geforderten Unterlagen
Einzureichende Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Inskriptionsbestätigung
- Leistungsdokumentation, beziehungsweise Beschreibung wofür das Stipendium verwendet werden soll
Abgabefrist
Die Bewerbungsfrist endet am 30. November des aktuellen Studienjahres.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form an die Emailadresse des Instituts Gesang und Musiktheater der Anton Bruckner Privatuniversität zu richten: voctyrbrucknerunirat.
Ablauf
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen trifft die Jury (Thomas Kerbl, Peter Pawlik, Robert Holzer) nach einem Vorsingen die Entscheidung und informiert die Bewerber*innen über eine etwaige Zuerkennung.
- Für das Vorsingen sind mindestens 5 Stücke aus Oper, Oratorium und Lied, davon 1 Stück in deutscher Sprache, einzureichen. Das Programm ist dem ausgefüllten Antragsformular beizufügen.
- Ein Vorsingen findet zeitnahe nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt.
Auf Zuerkennung und Unterstützungshöhe besteht kein Rechtsanspruch.
Der Preis wird einmal jährlich an zwei Alumni mit je Euro 1.000,- vergeben.
Erasmus+ Mobilitätsstipendien
Das Studium an einer ausländischen Institution wird mittels eines Stipendienbetrages durch die EU finanziell unterstützt, die Höhe orientiert sich ist dabei an den Lebenshaltungskosten und variiert je nach Zielland. Das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium ist demnach kein Vollstipendium, sondern stellt einen Zuschuss dar, um den erhöhten Kostenaufwand einer Auslandsmobilität auszugleichen.
Weitere Förderungen
An der Bruckneruniversität werden finanzielle Förderungen in Form von Wettbewerbspreisen über folgende Wettbewerbe an Studierende im Studium (ohne Begrenzung auf einen Studienabschnitt) vergeben:
Interne Wettbewerbe
- Operetten-Wettbewerb des Musiktheaterstudios der ABPU
- Interner Wettbewerb des Gesanginstituts der ABPU
- Preissumme: € 6.000,-
- Findet alle 2 Jahre statt
- Koordination: Thomas Kerbl, Robert Holzer
- BRISK Ensemblewettbewerb für Alte Musik
- Jeden Frühling richtet das Institut für Alte Musik und historische Aufführungspraxis einen internen Kammermusikwettbewerb aus, dessen Preisgelder und Auszeichnungen von einer internationalen Jury vergeben werden.
- Preissumme: € 2.800,-
- Austragung: jährlich im Sommersemester
- Koordination: Anne Marie Dragosits und Elisabeth Wiesbauer
Externe Wettbewerbe
- Nibelungen-Förderpreis
- Der Nibelungen-Förderpreis wird jährlich vom Lions Club Nibelungen vergeben und wird jährlich für ein anderes Instrument ausgeschrieben.
- Hauptpreis: € 5.000,-
- Lions Musikpreis
- Der Lions Musikpreis wird jährlich vom Lions Multidistrict 114 Österreich vergeben und immer für ein anderes Instrument ausgeschrieben.
- Österreichweite Ausschreibung
- Auswahlspiel
- 1. Preis: € 2.000,- | 2. Preis: € 1.500,- | 3. Preis: € 1.000,-