Studienbeitrag
Studienbeiträge pro Semester
Berufsstudien (ordentliche Studierende)
Studierende EU / EWR / CH | Studierende aus „Drittstaaten" | Doppelstudien | |
Bachelor- und Masterstudien | 450,00 €* | 900,00 €* | einfacher Studienbeitrag + 150 € (je zusätzlich belegtem Studiengang) |
bei Überschreitung der Regelstudienzeit + zwei Toleranzsemester | 675,00 €* | 1.350,00 €* | Die Erhöhung nach Überschreitung der Regelstudienzeit betrifft nur das erste Studium. Für weitere Studien bleibt der Aufpreis bei 150 € |
Promotionsstudien | 450,00 €* | 900,00 €* | einfacher Studienbeitrag + 150 € (je zusätzlich belegtem Studiengang) |
Vorstudien
- Akademie für Begabtenförderung: € 365,19 (Geschwister-Ermäßigung)
- Akademie für Zeitgenössischen Tanz & Ballett: € 365,19 (Erlass des Studienbeitrags)
Weitere Ausbildungsangebote
- Lehrgang Alte Musik und historische Aufführungspraxis: € 363,36 *
- Lehrgang Chorleitung: € 600,00 *
- Lehrgang Elementare Musikpädagogik: € 363,36 *
- Lehrgang Musik & Inklusion: € 650,00 *
- Lehrgang Musiktheaterstudio: € 363,36 *
- AO Studium - Gaststudium pro Hauptfach: € 363,36
- AO Studium - Gaststudium Ergänzungsfächer: € 200,00
* + ÖH-Beitrag inkl. Versicherung ab dem Studienjahr 2025/26: € 25,20
Kontakt
Informationen zu den Studienbeiträgen
Bei Inskription in der Nachfrist wird ab dem Wintersemester 2025/26 ein Nachinskriptionsbeitrag von € 100,- eingehoben.
Die vollständige Entrichtung des Studienbeitrages ist Voraussetzung für die Studienzulassung bzw. -fortsetzung.
BITTE BEACHTEN SIE: ES WERDEN KEINE INSKRIPTIONEN NACH DEM ENDE DER NACHINSKRIPTIONSFRIST DURCHGEFÜHRT WERDEN!
Stellen Sie bitte aus diesem Grund sicher, dass der Studienbeitrag innerhalb der allgemeinen Inskriptionsfrist eingeht, oder innerhalb der Nachinskriptionsfrist inklusive des Nachinskriptionsbeitrages von € 100,-.
Wenn die Zahlung am letzten Tag der Nachinskriptionsfrist nicht eingegangen ist, wird Ihr Studium/Ihre Studien geschlossen und Sie können sich erst ein Semester später wieder inskribieren.
Für Erstsemester gilt: der Studienbeitrag muss bis spätestens 1. September eingegangen sein, ansonsten geht der Studienplatz verloren.
Für Weitermeldungen gilt: sobald der vollständige und fristgerechte Zahlungseingang des vorgeschriebenen Betrages auf dem Studienbeitragskonto der Universität für den Studienservice ersichtlich ist und keine Sperrgründe vorliegen, wird die Fortsetzungsmeldung für alle offenen Studien durchgeführt.
Änderungen der Staatsangehörigkeit oder anderer Daten sind dem Studienbüro unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Dokumente zu melden. Adressänderungen sind von den Studierenden selbst in bruckneronline unter Studien-/Heimatadresse durchzuführen.
FAQ
Ab der Information per Email durch den Studienservice, dass ab sofort der Studienbeitrag für das nächste Semester einbezahlt werden kann, spätestens innerhalb der Inskriptionsfrist zu Beginn jedes Semesters (für Erstsemester gilt: Zahlung muss bis 1. September eingelangt sein, ansonsten gilt der Studienplatz als nicht angenommen und geht verloren). Die Fortsetzungsmeldung eines Semesters gilt jeweils bis zum Ende der Nachfrist des nächstfolgenden Semesters. Sie haben daher im ersten Monat jedes Semesters das Recht, mit gültiger Inskription des vorigen Semesters Prüfungen abzulegen und wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen.
- Beitragspflichtig sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden sowie Studierende der Akademie für Begabtenförderung.
- Ordentliche Studierende mit mehreren künstlerischen Hauptfächern an der Anton Bruckner Privatuniversität müssen zusätzlich zum Studienbeitrag einen Aufpreis von € 150,- je zusätzlich belegtem Studiengang entrichten.
- Studierende der Akademie für Begabtenförderung, deren Geschwister ebenfalls die Akademie für Begabtenförderung besuchen, erhalten auf Antrag eine Geschwister-Ermäßigung um 50 %.
- Wenn zusätzlich zu einem ordentlichen oder außerordentlichen Studium noch ein oder mehrere Lehrgänge absolviert werden, ist der Lehrgangsbeitrag pro Lehrgang zusätzlich zum Studienbeitrag zu zahlen. An anderen Universitäten entrichtete Gebühren führen nicht zu einer Beitragsbefreiung an der Bruckner Universität.
- Beurlaubte Studierende haben nur den ÖH-Beitrag+Versicherungsbeitrag zu entrichten.
- Studierende aus „least developed countries“ (lt. Liste der OECD)
- Studierende, deren zuletzt besuchte Universität mit der Anton Bruckner Privatuniversität ein universitäres Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht.
Der Studienbeitrag ist per Internetbanking oder bei einer Bank unter Angabe der Zahlungsreferenz des aktuellen Semesters zu überweisen.
Besuchen Geschwister von Studierenden, die den Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität erhalten und hier den Studienbeitrag entrichten, eine Landesmusikschule, erhalten diese eine Ermäßigung durch die Landesmusikschule (die Geschwister-Ermäßigung ist in der jeweiligen Musikschule zu beantragen).
Besuchen auch die Geschwister die Anton Bruckner Privatuniversität, so ist das Antragsformular für Geschwister-Ermäßigung einzureichen. Dieser Antrag ist jedes Semester erneut einzureichen.
- Einreichfrist Wintersemester: 1. Oktober
- Einreichfrist Sommersemester: 1. März
Ermäßigung:
1. Kind € 365,19 Status N ‐ Normal
2. Kind € 182,60 Status E ‐ Ermäßigt
3. Kind und weitere € 0 Status B ‐ Befreit
Ja, bei gleichzeitigem Besuch der OÖ Tanzakademie können Sie mit diesem Formular auf einen Erlass des Studienbetrags ansuchen.
Stand April 2025