Studienbeitrag

Studienbeiträge pro Semester

Berufsstudien (ordentliche Studierende)

  • Bachelor- und Masterstudien: € 363,36 *
  • Promotionsstudien: € 363,36 *
  • Studierende aus „Dritt-Staaten“: € 726,72

Universitätslehrgang

  • Universitätslehrgang Musikvermittlung: € 1.500,00

Vorstudien

Weitere Ausbildungsangebote

  • Lehrgang Alte Musik und historische Aufführungspraxis: € 363,36
  • Lehrgang Chorleitung: € 600,00
  • Lehrgang Elementare Musikpädagogik: € 363,36
  • Lehrgang Musik & Inklusion: € 650,00
  • Lehrgang Musiktheaterstudio: € 363,36
  • AO Studium - Gaststudium pro Hauptfach: € 363,36 *
  • AO Studium - Gaststudium Ergänzungsfächer: € 200,00 *

* + ÖH-Beitrag inkl. Versicherung ab dem Studienjahr 2024/25
für alle Studierende (Ordentlich, AO Studierende, Lehrgänge): € 24,70 

Studienservice

studium@bruckneruni.at

T. +43 732 701000 260

Alice-Harnoncourt-Platz 1, 4040 Linz

Informationen zu den Studienbeiträgen

Bei Inskription in der Nachfrist wird ein Nachinskriptionsbeitrag von € 50,- eingehoben, außer der Zahlungseingang erfolgt innerhalb von drei Bankwerktagen nach Ende der allgemeinen Zulassungsfrist.

Die vollständige Entrichtung des Studienbeitrages ist Voraussetzung für die Studienzulassung bzw. -fortsetzung. Wird der vorgeschriebene Betrag nicht spätestens in der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung nicht zustande.

Sobald der Zahlungseingang des vorgeschriebenen Betrages auf dem Studienbeitragskonto der Universität für das Studienbüro ersichtlich ist und keine Sperrgründe vorliegen, wird die Fortsetzungsmeldung für alle offenen Studien durchgeführt.

Änderungen der Staatsangehörigkeit oder anderer Daten sind dem Studienbüro unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Dokumente zu melden. Adressänderungen sind von den Studierenden selbst in bruckneronline unter Studien-/Heimatadresse durchzuführen.

FAQ

Ab der Information per Email durch den Studienservice, dass ab sofort der Studienbeitrag für das nächste Semester einbezahlt werden kann, spätestens innerhalb der Inskriptionsfrist zu Beginn jedes Semesters. Die Fortsetzungsmeldung eines Semesters gilt jeweils bis zum Ende der Nachfrist des nächstfolgenden Semesters. Sie haben daher im ersten Monat jedes Semesters das Recht, mit gültiger Inskription des vorigen Semesters Prüfungen abzulegen und wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen.

  • Beitragspflichtig sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden sowie Studierende der Akademie für Begabtenförderung.
  • Ordentliche Studierende bzw. Studierende der Akademie für Begabtenförderung mit mehreren künstlerischen Hauptfächern an der Anton Bruckner Privatuniversität müssen den Studienbeitrag nur einmal entrichten.
  • Studierende der Akademie für Begabtenförderung, deren Geschwister ebenfalls die Akademie für Begabtenförderung besuchen, erhalten auf Antrag eine Geschwister-Ermäßigung um 50 %.
  • Wenn zusätzlich zu einem ordentlichen oder außerordentlichen Studium noch ein oder mehrere Lehrgänge absolviert werden, ist der Lehrgangsbeitrag pro Lehrgang zusätzlich zum Studienbeitrag zu zahlen. An anderen Universitäten entrichtete Gebühren führen nicht zu einer Beitragsbefreiung an der Bruckner Universität.

Neue Regelung für Studierende aus Drittstaaten

  • Der doppelte Studienbeitrag ist zu bezahlen von
    • Studierenden, die vor WS 2019/20 ein ao. Studium hatten und ab WS 2019/20 in o. Studium wechseln.
    • Studierenden, die vor WS 2019/20 einen Vorbereitungs-LG oder LG belegten und ab WS 2019/20 in o. Studium wechseln.
  • Der regulärer Studienbeitrag ist zu bezahlen von
    • Studierenden, die vor WS 2019/20 ao. und o. Studium belegten und ab WS 2019/20 (anderes/zusätzliches) o. Studium wechseln.
    • Studierenden, die vor WS 2019/20 Bachelor-Studium belegten und ab WS 2019/20 in konsekutives Master-Studium wechseln.

  • Beurlaubte Studierende haben nur den ÖH-Beitrag zu entrichten.
  • Studierende aus „least developed countries“ (lt. Liste der OECD)
  • Studierende, deren zuletzt besuchte Universität mit der Anton Bruckner Privatuniversität ein universitäres Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht.

Der Studienbeitrag ist per Internetbanking oder bei einer Bank unter Angabe der Zahlungsreferenz des aktuellen Semesters zu überweisen.

Besuchen Geschwister von Studierenden, die den Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität erhalten und hier die Studiengebühr entrichten, eine Landesmusikschule, erhalten diese eine Ermäßigung durch die Landesmusikschule (die Geschwister-Ermäßigung ist in der jeweiligen Musikschule zu beantragen).

Besuchen auch die Geschwister die Anton Bruckner Privatuniversität, so ist das Antragsformular für Geschwister-Ermäßigung einzureichen. Dieser Antrag ist jedes Semester erneut einzureichen.

  • Einreichfrist Wintersemester: 1. Oktober
  • Einreichfrist Sommersemester: 1. März

Ermäßigung:
1. Kind € 365,19 Status N ‐ Normal
2. Kind € 182,60 Status E ‐ Ermäßigt
3. Kind und weitere € 0 Status B ‐ Befreit

Ja, bei gleichzeitigem Besuch der OÖ Tanzakademie können Sie mit diesem Formular auf einen Erlass des Studienbetrags ansuchen. 

Stand 07.2024