Geförderte Auslandspraktika für Studierende und Graduierte
Ein Auslandspraktikum im Zuge des EU-Programmes Erasmus+ ermöglicht neben internationaler und interkultureller Berufserfahrung auch den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und Zusatzqualifikationen (Erasmus+ für Studierende und Graduierte).
Studierende der ABPU können für geplante Praktikumsaufenthalte in den EU Mitgliedstaaten (ausgenommen Österreich als Entsendeland), sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, die Türkei und Serbien Unterstützung durch das Erasmus+ Programm beantragen. Ein Auslandspraktikum kann an Hochschulen, studienrelevanten Ausbildungs- oder Forschungseinrichtungen, kulturellen Institutionen oder Unternehmen (Theater, Oper, Dance Company, Fernseh- und Radiosender, etc.) absolviert werden. Ausgenommen sind jedoch Institutionen, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union, sowie diplomatische Vertretungen, um Interessenskonflikte und Doppelförderungen zu vermeiden.
Bei uns im Haus fördern wir zwei verschiedene Arten von Praktika: Freiwilliges Praktikum und Graduiertenpraktikum. Ein Praktikum kann ab dem ersten Studienjahr für eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten beantragt werden. Studierende können innerhalb eines Studienzyklus sowohl Erasmus-Studienaufenthalte (SMS) als auch Erasmus-Praktika (SMT) absolvieren, vorausgesetzt dass die Gesamtdauer 12 Monate nicht überschreitet.
Parraghy, Noémi Emma
- Der Praktikumsplatz muss selbst gesucht werden und einen inhaltlichen Bezug zum Studium haben
- Die Praktikumsdauer muss mindestens 2 Monate betragen (max. 12 Monate pro Studienzyklus (BA oder MA), abzüglich bereits absolvierter/geförderter Mobilitätszeiten aus früheren/vorhergehenden Studien- oder Praktika-Mobilitäten)
- Das Praktikum muss einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen: min. 30h/Woche und max. 40h/Woche
- Für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) im Ausland ist, sofern das nicht durch die Praktikumsstelle abgedeckt wird, eigenverantwortlich zu sorgen. Ein Nachweis einer ausreichenden und über den gesamten Zeitraum des Praktikums gültigen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist vor Praktikumsbeginn vorzulegen
- Freiwillige Praktika
- Bewerbungen sind bereits ab dem ersten Semester des relevanten Studiums möglich. Es wird jedoch empfohlen, ein Studierendenpraktikum im Bachelor-Studium nicht vor dem dritten Semester durchzuführen
- Das freiwillige Praktikum kann auch direkt an eine Erasmus-Studierendenmobilität angeschlossen werden
- Studierende müssen während der gesamten Dauer der Mobilität an der ABPU inskribiert sein und, selbst im Falle einer Befreiung von den regulären Studiengebühren, den ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen
- Eine Befreiung von den regulären Studiengebühren kann gewährt werden, wenn sich die Praktikumsdauer auf mindestens zwei Monate im laufenden Semester (Wintersemester: von Oktober bis Jänner bzw. Sommersemester: von März bis Juni) beläuft UND in diesem/n Semester/n weder Kurse an der ABPU besucht, noch Prüfungen absolviert werden. Der ÖH-Beitrag muss auch im Falle einer Befreiung von den regulären Studiengebühren fristgerecht eingezahlt sein, da andernfalls keine ordentliche Inskription im Studium besteht und die Förderungswürdigkeit nicht gegeben ist
- Während der Zeit des Praktikums ist kein künstlerischer Einzelunterricht möglich
- Freiwillige Praktika sind im Diploma Supplement anzuführen: Das Diploma Supplement ist ein Dokument, das als Zusatz zum Abschlusszeugnis ausgestellt wird. Die Eintragung erfolgt automatisch, muss jedoch von der/dem Studierenden kontrolliert werden
- Graduiertenpraktika
- Studierende müssen zum Antragszeitpunkt regulär an der ABPU inskribiert sein und sämtliche mit der Förderung verbundene Formalitäten noch vor der letzten Prüfungsleistung erledigen
- Das Studium muss zu Praktikumsbeginn erfolgreich abgeschlossen und der/die Antragsteller*in an der ABPU exmatrikuliert sein. Graduierte dürfen während des Praktikums zu keinem aktiven Studium zugelassen sein
- Der gesamte förderwürdige Zeitraum muss innerhalb des ersten Jahres (365 Tage) ab dem Studienabschluss liegen
- Bewerbungen sind laufend möglich, allerdings kann der ziellandabhängige finanzielle Zuschuss über Erasmus nur nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt werden. Es besteht keine Garantie und kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Fördermonate Praktika: Erasmus+ Zuschuss für bis zu 6 Monate (Verlängerung auf Anfrage, in Abhängigkeit der budgetärerer Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln, sonst „Zero-Grant“, d.h. Erasmus+ Status ohne Zuschuss).
Der Praktikumsplatz muss eigenverantwortlich gesucht werden.
Fallweise werden passende Ausschreibungen auf Praktikumsdatenbanken ausgeschrieben:
- https://erasmusintern.org/
- https://praktikumsanzeigen.info/
- https://www.world-of-xchange.com/
- https://www.praktika.de/
Empfohlene Unterlagen für eine Bewerbung (in der Landessprache oder auf Englisch)
- CV (tabellarischer Lebenslauf, z.B. Europass: https://europa.eu/europass/de/create-europass-cv)
- Motivationsschreiben mit Schilderung des gewünschten Kompetenzerwerbs (max. 1 A4 Seite)
- Hauptfachlehrende*n um Empfehlungsschreiben bitten (in der Landessprache oder auf Englisch)
- Transcript of Records / Sammelzeugnis (auf Anfrage im Studienbüro erhältlich; Hinweis auf Ausstellungssprache (DE oder EN) nicht vergessen und Bearbeitungsfrist bedenken!)
Sobald der Praktikumsplatz zugesagt ist Erasmusbüro der ABPU kontaktieren, Checkliste anfordern und mit den erforderlichen Formalitäten beginnen:
- Traineeship Agreement wird mit dem Praktikumsgeber erarbeitet und ggf. mit der/dem zuständigen Hauptfachlehrenden/Institutsleitung abgestimmt
- Datenblatt muss von der zuständigen Institutsleitung der ABPU unterzeichnet werden
- Umfassenden Versicherungsschutz im Ausland sicherstellen (etwaige Mitversicherung bei Eltern/Angehörigen abklären) bzw. rechtzeitig organisieren.
- beim Praktikumsgeber: ca. ein Jahr bis mindestens ein halbes Jahr vor gewünschtem Praktikumsbeginn bei einem Praktikumsgeber bewerben
- im Erasmusbüro, sobald Praktikumsplatz vorhanden: Bewerbungen sind laufend möglich, allerdings kann der ziellandabhängige finanzielle Zuschuss über Erasmus nur nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt werden. Es besteht keine Garantie und kein Rechtsanspruch auf Förderung. Abgabe von Traineeship Agreement und Datenblatt spätestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn
- Fördermonate Praktika: Erasmus+ Zuschuss für bis zu 6 Monate (Verlängerung auf Anfrage, in Abhängigkeit der budgetärerer Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln, sonst „Zero-Grant“, d.h. Erasmus+ Status ohne Zuschuss)
- Finanzielle Förderung: im Kulturbereich sind Praktika häufig unbezahlt, sollte es aber dennoch bezahlt sein, hat die Höhe der Entlohnung keinen Einfluss auf den Bezug oder die Höhe des Erasmus+ Stipendiums
- Absolvierung eines online Einstufungstests, oder eines online Sprachkurses, bpsw. in der Landes- oder Arbeitssprache
- Erasmus+ Traineeship Agreement: Praktikumsvertrag zwischen ABPU, Praktikumsgeber (receiving organisation) und Studierenden
- Diploma Supplement: studienrelevante freiwilliger Praktika werden in einem Zusatz zum Abschlusszeugnis angeführt.