Häufig gestellte Fragen zur Aufnahmeprüfung
Derzeit nicht.
Kein Problem. Senden Sie uns eine kurze Nachricht an: schauspieltyrbrucknerunirat. Bei Wechsel zur Video-Bewerbung achten Sie bitte darauf, dass die Video-Einreichfrist noch nicht verstrichen ist.
Wenden Sie sich bitte an unsere Studierenden des 1. Jahrgangs. Sie werden sich bemühen, kostenlose Schlafplätze zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die meisten dieser Übernachtungsmöglichkeiten baulich nicht barrierefrei sind.
Sollten Sie Barrierefreiheitsanforderungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Margareta Pesendorfer unter margareta.pesendorfertyrbrucknerunirat auf und wir werden uns bemühen, Sie zu unterstützen.
Diese Information finden Sie hier.
Sie können sich an studentische Ansprechpersonen oder an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wenden.
Studentische Ansprechpersonen
Die studentischen Ansprechpersonen für Gleichbehandlungsfragen, an die Sie sich direkt und unmittelbar wenden können, werden zu Beginn der Prüfung vorgestellt. Sie werden Ihnen vertrauensvoll zuhören und versuchen, Ihnen situationsentsprechend unterstützend zur Seite zu stehen.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung ist eine Anlauf- und Beratungsstelle, die sich in der Universität aktiv für ein wertschätzendes, respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsklima einsetzt. Der AKG kann beraten, begleiten und unterstützen. Sie können sich jederzeit an den AKG wenden.
schauspieltyrbrucknerunirat
Tel. + 43 (0)732/701000-375
Schauspielerisches Talent, szenische Vorstellungskraft und Freude am Geschichtenerzählen, Engagement und Teamarbeit, Energie und Reflexion, Interesse an sozialen und gesellschaftlichen Prozessen
Voraussetzungen für die Zulassung sind die bestandene Aufnahmeprüfung und ein zugewiesener Studienplatz.
Die Beherrschung der deutschen Sprache sollte eine aktive Teilnahme am deutschsprachigen Unterricht ermöglichen (siehe Aufnahmebedingungen).