So plant die Bruckner Universität künftig – gemäß den Kategorien staatlicher Universitäten – nicht nur Lehrpersonal, sondern auch rein wissenschaftliches und künstlerisches Personal anzustellen. Die inhaltliche Ausgestaltung solcher Stellen wird so weit wie möglich aus dem Kollektivvertrag der Bundesuniversitäten übernommen, um eine Personalstruktur mit größtmöglicher internationaler Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
„Die Bruckner Universität verstärkt dadurch ihre Attraktivität als Arbeitgeber, was uns neue Möglichkeiten zur Rekrutierung von Spitzenkräften eröffnet. Zudem gelingt es uns durch unsere internationale Vernetzung auch vor Ort Mehrwert zu genieren, indem wir hochkarätige Mitarbeiter*innen für die Bruckner Universität gewinnen können. Dies stärkt insgesamt unsere Position als Universität im nationalen und internationalen Kontext,“ erklärt Rektor Martin Rummel.
Verankerung der Doktoratsprogramme in der Satzung
Nach der Akademie für Begabtenförderung wurden nun auch die Doktoratsprogramme in der Satzung der Bruckner Universität strukturell verankert. Durch diese Maßnahme kann die Bruckner Universität ihrem Forschungs- und Lehrauftrag auch nach internationalen Standards noch besser nachkommen und schafft wesentliche Voraussetzungen für künstlerische und wissenschaftliche Forschung: „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Qualität, der die bisherige, äußerst erfolgreiche Aufbauarbeit im Bereich Forschung nahtlos fortsetzt. Auch setzen wir so ein starkes Signal für den Wissenschaftsstandort Oberösterreich“, so die Vizerektorin für Forschung Assoz. Prof. Dr. Claire Genewein
Strukturelle Weichenstellungen bei Forschungsprojekten
Wurden in der Vergangenheit FWF-Forschungsprojekte als „ad-personam“-Projekte geführt, wonach die eingeworbenen Drittmittel persönlich durch die Projektleiter*innen verwaltet wurden, übernimmt die Universität nun die institutionelle Verantwortung für solche Projekte. Dies bedeutet für alle Beteiligten wesentliche Vorteile. So entfällt die persönliche Haftung der Projektleiter*innen und erhalten Projektmitarbeiter*innen als Angehörige der Universität und sichert Zugang zu notwendigen Ressourcen und Services der allgemeinen Infrastruktur. Darüber hinaus kann die Universität die Drittmitteleinnahmen in ihrer Bilanz ausweisen. Diese Strukturänderungen haben daher auch eine hohe Relevanz für die immer wichtiger werdende proaktive Einwerbung von Fördermitteln.
Christina Weiß, MA