Stipendien und Wettbewerbe

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und Fristen unserer Stipendien, Förderungen und Wettbewerbe.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Abgabefristen und notwendigen Unterlagen. Es können ausschließlich pünktlich und vollständig abgegebene Anträge berücksichtigt werden.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Theologischen Lehranstalten (§ 63 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.).

Pro Studienjahr wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) für Leistungs-und Förderungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengängen insgesamt ein Betrag von 5 % der im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel zur Verfügung gestellt (§ 48 Abs. 1 StudFG). Die/der Bundesminister/in teilt durch Verordnung diese Budgetmittel auf die einzelnen Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung).

Ausschreibung Förderungsstipendium

Antragsformular Förderungsstipendium

Leistungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschul-Studiengängen und Theologischen Lehranstalten dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. (§ 63 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.).

Pro Studienjahr wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) für Leistungs-und Förderungsstipendien an Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengängen insgesamt ein Betrag von 5 % der im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel zur Verfügung gestellt (§ 48 Abs. 1 StudFG). Die/der Bundesminister/in teilt durch Verordnung diese Budgetmittel auf die einzelnen Universitäten, Privatuniversitäten, Theologischen Lehranstalten und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung).

Ausschreibung Leistungsstipendium

Antragsformular Leistungsstipendium 

Die Isidor Stögbauer-Schenkung fördert ordentliche Studierende einer Instrumental- oder Gesangsklasse der Anton Bruckner Privatuniversität, welche für bedürftig und deren Leistung als förderungswürdig befunden worden sind.

Ausschreibung Isidor Stögbauer Schenkung

Ansuchen Isidor Stögbauer Schenkung

Die Helmut Schiff-Schenkung dient der Förderung junger Komponist*innen und Dirigent*innen und wird jährlich vergeben.

Ausschreibung Schiffschenkung

Antragsformular Schiffschenkung

Das Hofstätter-Stipendium fördert gemäß Stiftungszweck begabte, bedürftige ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

Ausschreibung Hofstätter Stipendium

Antragsformular Hofstätter Stipendium

Das Dr. Josef Ratzenböck-Stipendium wird an Musikschüler*innen einer oberösterreichischen Landesmusikschule, an Schüler*innen der Akademie für Begabtenförderung sowie Schüler*innen der OÖ Tanzakademie vergeben. Insgesamt werden 20 Stipendien á € 1.500,-- vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesmusikschulen.

Die Intention des Preises ist es, herausragende Leistungen unter anderem in der Kategorie Universitätsabsolvent*innen zu prämieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Erwin Wenzel Preis.

Die Gesangsakademie Oberösterreich fördert ordentliche Gesangsstudierende der Anton Bruckner Privatuniversität, welche für besonders engagierte Leistungen als förderungswürdig befunden worden sind. Die Gesamthöhe des Stipendiums der Gesangsakademie Oberösterreich beträgt € 1.000.- und kann an eine(n) oder mehrere Studierende ausbezahlt werden.

Voraussetzungen

  • Ordentliches Gesangsstudium an der ABPU
  • Vollständig ausgefülltes Ansuchen inklusive aller geforderten Unterlagen

Einzureichende Unterlagen 

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Inskriptionsbestätigung
  • Leistungsdokumentation, beziehungsweise Beschreibung wofür das Stipendium verwendet werden soll

Abgabefrist

Die Bewerbungsfrist endet am 30. November des aktuellen Studienjahres.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form an die Emailadresse des Instituts Gesang und Musiktheater der Anton Bruckner Privatuniversität zu richten: voc@bruckneruni.at.

Ablauf

  • Aufgrund der eingereichten Unterlagen trifft die Jury (Thomas Kerbl, Peter Pawlik, Robert Holzer) nach einem Vorsingen die Entscheidung und informiert die Bewerber*innen über eine etwaige Zuerkennung.
  • Für das Vorsingen sind mindestens 5 Stücke aus Oper, Oratorium und Lied, davon 1 Stück in deutscher Sprache, einzureichen. Das Programm ist dem ausgefüllten Antragsformular beizufügen.
  • Ein Vorsingen findet zeitnahe nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt.

Auf Zuerkennung und Unterstützungshöhe besteht kein Rechtsanspruch.

Zu den Förderungen für Auslandsstudienaufenthalte

Erasmus+ ist das neue EU Programm für Bildung, Jugend und sport für den Zeitraum von 2014 bis 2020.

Es fasst vorhergehende Mobilitätsprogramme aus sämtlichen Sparten zusammen. Im Zuge der Implementation der neuen Generation von Mobilitätsprogrammen, erhielt die ABPU 2014 erneut die sogenannte Erasmus Charta. Anhand des neuen Erasmus+ Programms soll die Mobilität und die transnationale Kooperation, sowie der Erfahrungsaustausch in den Tätigkeitsfeldern von Bildung und Jugendarbeit, gefördert und gestärkt werden.

Im Bildungssektor fördert das Programm Auslandssemester und Auslandspraktika innerhalb der teilnehmenden Staaten. Kooperation, die über die Grenzen hinausgeht ist ein wichtiger Aspekt, welcher durch die Ermöglichung von internationalen Projekten zwischen Universitäten unterschiedlicher Staaten realisiert werden soll. Jede Universität, welche am Programm teilnimmt kann mit einer anderen teilnehmenden Institution ein Partnerschaftsabkommen abschließen (Inter-Institutional Agreement), welches schließlich die Basis für einen von Eramsus+ geförderten Austausch darstellt.

In Österreich wird Erasmus+ von der OeAD GmbH verwaltet. Sie ist die Nationalagentur für internationale Mobilität und Kooperation in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Zu den Erasmus+ Mobilitätsstipendien

An der Bruckneruniversität werden finanzielle Förderungen in Form von Wettbewerbspreisen über folgende Wettbewerbe an Studierende im Studium (ohne Begrenzung auf einen Studienabschnitt) vergeben:

Interne Wettbewerbe

  • Operetten-Wettbewerb des Musiktheaterstudios der ABPU
    • Interner Wettbewerb des Gesanginstituts der ABPU
    • Preissumme: € 6.000,-
    • Findet alle 2 Jahre statt
    • Koordination: Thomas Kerbl, Robert Holzer
       
  • BRISK Ensemblewettbewerb für Alte Musik
    • Jeden Frühling richtet das Institut für Alte Musik und historische Aufführungspraxis einen internen Kammermusikwettbewerb aus, dessen Preisgelder und Auszeichnungen von einer internationalen Jury vergeben werden.
    • Preissumme: € 2.800,-
    • Austragung: jährlich im Sommersemester
    • Koordination: Anne Marie Dragosits und Elisabeth Wiesbauer

Externe Wettbewerbe

  • Nibelungen-Förderpreis
    • Der Nibelungen-Förderpreis wird jährlich vom Lions Club Nibelungen vergeben und wird jährlich für ein anderes Instrument ausgeschrieben.
    • Hauptpreis: € 5.000,-
       
  • Lions Musikpreis
    • Der Lions Musikpreis wird jährlich vom Lions Multidistrict 114 Österreich vergeben und immer für ein anderes Instrument ausgeschrieben.
    • Österreichweite Ausschreibung
    • Auswahlspiel
    • 1. Preis: € 2.000,- | 2. Preis: € 1.500,- | 3. Preis: € 1.000,-