Drittmittelservice

Das Forschungsservice bietet Angehörigen der Bruckneruniversität wichtige Informationen und eine gezielte Beratung zu nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen. 

Zu den Serviceleistungen zählen: 

  • Individuelle Projektberatung (insbesondere Forschungsprojekte, Projekte zur Entwicklung und Erschließung der Künste, Symposien und Konferenzen)
  • Unterstützung bei der Antragstellung (Kostenkalkulation, Proposalcheck, Projektmeldung etc.)
  • Unterstützung während der Projektdurchführung (Projektfristen, Berichte an den Fördergeber etc.)
  • Wissenschafts- und EEK-Kommunikation
  • Workshops zur Drittmittelakquise

Ein Erstkontakt mit dem Forschungsservice wird bereits in der Frühphase der Projektplanung empfohlen.

Bitte beachten Sie zudem die folgenden Richtlinien für die ordnungsgemäße Einreichung von Förderanträgen:

Richtlinien für Drittmittelanträge

Vorankündigung

Vorankündigung

Vorankündigung des Drittmittelantrags im Forschungsservice*

  • FWF-Anträge und größere Förderschienen (u.a.  Anträge bei ÖAW, BMKOES, FFG und EU-Anträge): 6 Monate vor der Einreichung
  • alle anderen Förderschienen: 2 Monate vor der Einreichung
  • Erstkontakt per E-Mail: forschungsservicetyrbrucknerunirat

* Die verpflichtende Meldung ist durch eine termingerechte und vorausschauende Semesterplanung begründet.

Proposalcheck

Proposalcheck

Inhaltlicher und formaler Proposalcheck*

  • FWF-Anträge und größere Förderschienen: 8 Wochen vor der Einreichung
  • alle anderen Förderschienen: 4 Wochen vor der Einreichung
  • Erstkontakt per E-Mail: forschungsservicetyrbrucknerunirat

* Diese Fristen gelten ausschließlich für Mitarbeiter*innen der Bruckner Universität, welche Leistungen des Forschungsservices in Anspruch nehmen.

Projektmeldung

Projektmeldung

Verpflichtende Meldung des Förderantrags im Forschungsservice

  • Meldung an den Forschungsservice per E-Mail: forschungsservicetyrbrucknerunirat
  • Meldefrist: 4 Wochen vor Einreichung des Förderantrags
  • Anschließend durchläuft der geplante Antrag folgenden Genehmigungsprozess:
    1. Prüfung des Förderantrags durch das Forschungsservice (inkl. Datenschutzerstcheck*)
    2. Prüfung des Förderantrags durch das Vizerektorat für Forschung und/oder das Vizerektorat für Kunst und Lehre (inkl. Feststellen des Nutzens bzw. Stellenwerts des Projekts für die Bruckneruniversität)
    3. Prüfung des Förderantrags durch das Vizerektorat für Finanzen und Ressourcen
    4. Waren alle Prüfungen erfolgreich, wird der Antrag dem Rektor zur Freigabe vorgelegt.
  • Im Anschluss erhält der/die Antragsteller*in eine verbindliche Rückmeldung vom Forschungsservice zur Freigabe bzw. ggf. zur Adjustierung des Förderantrags.

Drittmittelanträge dürfen erst nach erfolgreicher Freigabe bzw. Vorliegen des vollständig ausgefüllten Formulars „FREIGABE Drittmittelprojekte an der Bruckneruniversität“ bei den Förderstellen eingereicht werden.

*Der Forschungsservice nimmt eine formale Erstprüfung vor, ob im Forschungsprojekt inhaltlich personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Einreichung

Einreichung

Meldung und Archivierung des eingereichten Projektantrags 

  • Nach Einreichung des Projektantrags erfolgt die Meldung an den Forschungsservice per E-Mail: forschungsservicetyrbrucknerunirat
  • Die Förderanträge werden im Forschungsservice zur Durchführung und Dokumentation ihrer Forschungsprojekte archiviert.

Förderung

Förderung

Meldung der Förderungszusage/Teilförderung/Absage 

Bitte leiten Sie die entsprechenden Unterlagen umgehend per E-Mail an den Forschungsservice weiter: forschungsservicetyrbrucknerunirat

Viel Erfolg bei der Bearbeitung und Durchführung Ihrer Forschungsprojekte! 

Wichtiger Hinweis

Aktuelle Informationen zu den derzeit gültigen Richtlinien für Förderanträge erhalten Sie im Forschungsservice!