Bewerbungszeitraum zum Start des Studiums im Wintersemester 2025/2026: 11.01.2025 - 16.02.2025

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Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Studium erfolgt auf Grundlage eines qualitativen Auswahlverfahrens in drei Stufen.

Stufe 1: Bewerbungsunterlagen

Studienbewerber*innen haben folgende Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen:

  • Ein Exemplar der Masterarbeit bzw. der Diplom- oder Staatsexamensarbeit aus einem fachlich in Frage kommenden Master oder Diplomstudium
  • Ein Motivationsschreiben
  • Eine Beschreibung und Dokumentation des künstlerischen und wissenschaftlichen Werdegangs bzw. der künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Erfahrungen und Kompetenzen
  • Eine schriftliche Betreuungszusage des*der Erstbetreuer*in an der Anton Bruckner Privatuniversität und des*der Zweitbetreuer*in an einer kooperierenden Bildungseinrichtung (je eine wissenschaftliche und eine künstlerische Betreuung sind notwendig)
  • Ein Forschungsexposé zum gewünschten Dissertationsthema (Thema, Forschungsfragen, Methoden, Literatur)

Stufe 2: Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsbedingungen

Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen durch die Vizerektor*in für Forschung und den Promotionsausschuss aufgrund der schriftlichen Einreichung.

Stufe 3: Präsentation des Promotionsprojektes

Bei positiver Beurteilung Einladung zur mündlichen Präsentation des Promotionsprojektes im Rahmen des Zulassungskolloquiums vor dem Promotionsausschuss, um das wissenschaftliche und künstlerische Potential zur Bewältigung des angestrebten Doktoratsstudiums nachzuweisen. Hier präsentieren die Kandidat*innen ihr Forschungskonzept und stellen sich einer anschließenden Diskussion über die Forschungsfragen, den Stand der Literatur und die Methoden.

Informationen zu Sprachkenntnissen

Entscheiden sich die Doktoranden dafür, ihre Dissertation in englischer Sprache zu verfassen, ist eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache erforderlich. Wir empfehlen daher, dass die Bewerber über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Es ist nicht erforderlich, mit Ihrer Bewerbung einen schriftlichen Nachweis vorzulegen. Der Zulassungsausschuss kann Sie jedoch auffordern, nach Prüfung Ihres Exposés und der mündlichen Zulassungsprüfung Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse vorzulegen.