Finanzielles

Österreichische Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität haben im Fall von sozialer Bedürftigkeit Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe. 
Zur Studienbeihilfenbehörde

Gleichstellung von Ausländern und Staatenlosen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009824

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Ein Antrag ist jederzeit möglich. Informationen und Unterlagen siehe: https://www.oeh.ac.at/service/foerdertoepfe/sozialfonds/