Inskription

Termine & Fristen

Sommersemester 2025

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 10. Februar bis 05. März 2025
  • Nachfrist: 06. März bis 31. März 2025

Wintersemester 2025/26

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 10. September bis 05. Oktober 2025
  • Nachfrist: 06. Oktober bis 31. Oktober 2025

Wichtige Hinweise

Die Inskription ist ausschließlich in der Zulassungsfrist oder der Nachfrist möglich. Das bedeutet: Wenn der Studienbeitrag nicht bis zum letzten Tag der Nachfrist auf dem Konto der Universität eingelangt ist, erfolgt die Exmatrikulation! Das Studium kann in diesen Fällen erst im folgenden Semester wieder aufgenommen werden.

Bei Inskription in der Nachfrist wird eine Nachfristgebühr von 100 € fällig. Diese ist ebenso zu bezahlen, wenn ein Antrag auf Semesterwiederholung, Beurlaubung oder Studienverkürzung in der Nachfrist gestellt wird.

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in bruckneronline ist erst nach erfolgter Inskription möglich. 

DEUTSCHKURSE

Von 01. September bis 26. September 2025 finden an der Bruckneruniversität Deutschkurse auf dem Niveau A2 und B1 statt.
Weitere Informationen dazu:

Infoblatt A2-Deutschkurs

Infoblatt B1-Deutschkurs

Die Kurse  werden von der Studierendenvertretung der Bruckneruniversität finanziell gefördert und benötigen jeweils 8-16 Personen, die daran teilnehmen.

Anmeldeformulare:

Anmeldeformular A2-Kurs

Anmeldeformular B1-Kurs

Information für Studierende

Mit dem Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 werden Privatuniversitäten an den „Datenverbund der Universitäten und Hochschulen“ angebunden (§ 7a Bildungsdokumentationsgesetz). Damit wurde auch das bisher nur von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen genutzte staatliche Matrikelnummernsystem auf Fachhochschulen und Privatuniversitäten ausgeweitet. Dies macht einen Tausch der bisher von der ABPU vergebenen Matrikelnummern gegen eine neue staatliche Matrikelnummer notwendig. 

Eine Matrikelnummer dient der Identifizierung einer Person innerhalb eines Personenverzeichnisses. An Universitäten und Fachhochschulen bekommt jeder Student bei der Immatrikulation eine Matrikelnummer zugewiesen. Jede Nummer wird nur ein einziges Mal vergeben, um so eine eindeutige Identifikation zu garantieren.

Die Matrikelnummer ist ab jetzt achtstellig und setzt sich wie folgt zusammen: 
Ziffer 1 beschreibt die Einrichtung an der die erstmalige Zulassung durchgeführt wurde.

1, 2 oder 3 Universitäten
4 Pädagogische Hochschulen
5 Fachhochschulen
6 Privatuniversitäten

Ziffer 2 und 3 das Zulassungs-Studienjahr
Ziffer 4 bis 8 fortlaufende Nummer